Aktuelles

Neue POP-Abfall-ÜberwV

Ab dem 01.08.2017 ist die neue POP-Abfall-Überwachungsverordnung, ohne Übergangsfrist, in Kraft getreten

POP-Abfall-ÜberwV    (Download)

 

Novelle der Gewerbeabfallverordnung

Ab dem 01.08.2017 gilt die novellierte Form der Gewerbeabfallverordnung. Ziel der Novelle ist es, die Getrennthaltung und das Recycling gewerblicher Siedlingsabfälle und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle zu stärken. Die Verordnung gilt für alle Erzeuger und Bestitzer gewerblicher Siedlungsabfälle und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle, ebenso Entsorger und Betreiber von Vorbehandlungs-, Aufbereitungs- und Entsorgungsanlagen.

Die rechtlichen Vorgaben sowie Ausnahmeregelungen können Sie der nachfolgenden Verordnung entnehmen, oder uns ansprechen.

GewAbfV-2017    (Download)

 

Neue abfallrechtliche Einstufung von HBCD-haltigen Dämmstoffen

Ab dem 30.09.2016 wird der für HBCD festgelegte Grenzwert von 1.000 mg/kg rechtswirksam. Seit dem 11.03.2016 gibt es außerdem eine direkte Verbindung zwischen der deutschen Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (AVV) und der POB-Verordnung. Demnach gelten grundsätzlich alle POB-haltigen Abfälle, die den jeweiligen Grenzwert überschreiten, in Deutschland als gefährlicher Abfall und somit als nachweispflichtig. Nachfolgend finden Sie die entsprechende Information vom Umwelt Bundesamt:

Einstufung-HBCD      (Download)

 

 

NIWO Zertifikat

Die ARCON GmbH ist bei dem holländischen Ministerium für Infrastruktur und Abfall zum EINSAMMELN, TRANSPORTIEREN uns MAKELN von Abfällen gelistet. Das entsprechende Zertifikat mit der VIHB-Nummer BU 504252XXHB finden Sie als nachfolgende PDF-Datei

NIWO Zertifikat        (Download)