Neue POP-Abfall-ÜberwV
Ab dem 01.08.2017 ist die neue POP-Abfall-Überwachungsverordnung, ohne Übergangsfrist, in Kraft getreten
Novelle der Gewerbeabfallverordnung
Ab dem 01.08.2017 gilt die novellierte Form der Gewerbeabfallverordnung. Ziel der Novelle ist es, die Getrennthaltung und das Recycling gewerblicher Siedlingsabfälle und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle zu stärken. Die Verordnung gilt für alle Erzeuger und Bestitzer gewerblicher Siedlungsabfälle und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle, ebenso Entsorger und Betreiber von Vorbehandlungs-, Aufbereitungs- und Entsorgungsanlagen.
Die rechtlichen Vorgaben sowie Ausnahmeregelungen können Sie der nachfolgenden Verordnung entnehmen, oder uns ansprechen.
Neue abfallrechtliche Einstufung von HBCD-haltigen Dämmstoffen
Ab dem 30.09.2016 wird der für HBCD festgelegte Grenzwert von 1.000 mg/kg rechtswirksam. Seit dem 11.03.2016 gibt es außerdem eine direkte Verbindung zwischen der deutschen Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (AVV) und der POB-Verordnung. Demnach gelten grundsätzlich alle POB-haltigen Abfälle, die den jeweiligen Grenzwert überschreiten, in Deutschland als gefährlicher Abfall und somit als nachweispflichtig. Nachfolgend finden Sie die entsprechende Information vom Umwelt Bundesamt:
NIWO Zertifikat
Die ARCON GmbH ist bei dem holländischen Ministerium für Infrastruktur und Abfall zum EINSAMMELN, TRANSPORTIEREN uns MAKELN von Abfällen gelistet. Das entsprechende Zertifikat mit der VIHB-Nummer BU 504252XXHB finden Sie als nachfolgende PDF-Datei